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BGH, 14.05.1962 - 5 StR 51/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Prüfung einer Verfahrensrüge bei Durchgreifen einer Sachrüge - Anzugebendes "Vermögen" bei einem Offenbarungseid - Richterablehnung wegen Zurückweisung von Beweisanträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 17, 253
- NJW 1962, 1452
- MDR 1962, 755
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57
Fehlerhafte Zeugenbelehrung
Auszug aus BGH, 14.05.1962 - 5 StR 51/62
Auf die Rüge, bei der Vernehmung des Zeugen Berg sei § 55 StPO nicht beachtet worden, kann die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 11, 213). - BGH, 13.04.1960 - 2 StR 593/59
Walter Hallstein
Auszug aus BGH, 14.05.1962 - 5 StR 51/62
In dem Falle, der dem Urteil BGHSt 14, 240 zugrunde lag, waren die Verfahrensrügen zurückgenommen (…a.a.O. S. 243). - BGH, 01.04.1960 - 4 StR 450/59
Auszug aus BGH, 14.05.1962 - 5 StR 51/62
Die Feststellung, der Angeklagte, habe gewußt, daß sein Beschäftigungsverhältnis zu offenbaren sei (UA S. 17), ruchtfertigt nur die Annahme eines straflosen Wahnverbrechens (BGHSt 14, 345, 350) [BGH 01.04.1960 - 4 StR 450/59]. - BGH, 17.10.1961 - 5 StR 398/61
Formulierung des Schuldspruchs bei verschiedenen Ausführungsarten einer …
Auszug aus BGH, 14.05.1962 - 5 StR 51/62
Es empfiehlt sich, in der neuen Hauptverhandlung die Feststellungen zum rechtskräftigen Schuld- und Strafausspruch wegen Untreue einschließlich des Lebenslaufs des Angeklagten zu verlesen, in die Formel des künftigen Urteils jedoch nur die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufzunehmen und in den Gründen nur die Bewilligung oder Ablehnung der Strafaussetzung zu rechtfertigen, also keine Feststellungen über den Sachverhalt oder über die Strafzumessung unnötig zu wiederholen (vgl. das Urteil 5 StR 398/61 vom 17. Oktober 1961 in der Strafsache gegen Jahn - 144 KLs 1/60 der Staatsanwaltschaft in Hamburg -).
- OLG Hamburg, 16.12.1965 - 2b Ss 23/65 Gleichwohl war zu prüfen, ob der Angeklagte nach § 354 I StPO aus sachlich-rechtlichen Gründen freizusprechen ist (BGHSt 17/253 = NJW 62/1452); das war jedoch zu verneinen (2): Die bisherigen Feststellungen des Landgerichts zum objektiven Sachverhalt würden - entgegen der Ansicht der Revision - den äußeren Tatbestand des § 396 Abgabenordnung ( AO ) erfüllen (2a).
- BGH, 07.11.1967 - 1 StR 486/67
Einordnung der verminderten Zurechnungsfähigkeit als allgemeinen mildernden …
Ob die nur hilfsweise erhobene Rüge der Verletzung des formellen Rechts unzulässig ist (RG HRR 1933 Nr. 1556; RG DR 1942, 1794 Nr. 27; BGH Urteil vom 11. November 1954 - 3 StR 294/54 - vgl. auch BGHSt 17, 253 [BGH 14.05.1962 - 5 StR 51/62]), kann hier dahinstehen; denn die beiden Aufklärungsrügen greifen jedenfalls nicht durch. - BGH, 13.04.1965 - 1 StR 87/65
Betrug auf Grund des Abschlusses eines Anstellungsvertrages durch eine bewusst …
Beim Anstellungsbetrug sind hierzu, wie das Landgericht an sich nicht verkannt hat, die geldlichen Leistungen des Dienstherrn mit den Dienstleistungen des Dienstpflichtigen zu vergleichen (vgl. BGHSt 1, 14 [BGH 05.01.1951 - 2 StR 29/50]; 17, 254 [BGH 14.05.1962 - 5 StR 51/62]; BGH NJW 1961, 2027 Nr. 18). - BGH, 02.03.1971 - 5 StR 585/70
Strafbarkeit wegen Herbeiführung einer Brandgefahr und wegen Verstrickungsbruchs …
Was die Verurteilung aus § 310 a StGB anlangt, brauchte der Senat auf die Verfahrensbeschwerden nicht einzugehen, weil die Sachrüge zur Freisprechung führt (vgl. BGHSt 17, 253 [BGH 14.05.1962 - 5 StR 51/62]).